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Umwelt

Ressourcenschonender Abbau und Verarbeitung von Rohstoffen, Renaturierung und Rekultivierung von Abbaustätten, Einsatz von Sekundärrohstoffen und Recycling,  Umweltschutz und energieeffiziente Produktion stehen für die Umweltverantwortung der Gipsindustrie. Mit ihren im ganzen Land verteilten Produktionsstandorten ist die Gipsindustrie tief in den jeweiligen Regionen verwurzelt: Dort wird der Rohstoff Gips verarbeitet und dort gehört bei natürlichen Vorkommen von Gips- und Anhydritgestein der Umwelt- und Naturschutz mit der kontinuierlichen Renaturierung oder Rekultivierung früherer Abbaugebiete dazu. An allen Standorten der Gipsindustrie ist die Veredelung der Gipsrohstoffe mit umweltschonenden Verfahrenstechniken verbunden. 

Grundwasserschutz und Verwertung von Ersatzbaustoffen

Im Neubau, bei der Renovierung oder beim Abbruch von Gebäuden fallen jährlich ca. 80 Millionen Tonnen Bau- und Abbruchabfälle an, darunter auch relevante Mengen an Gips. Der Bundesverband der Gipsindustrie setzt sich dafür ein, dass diese Gipsabfälle einer umweltverträglichen Wiederverwertung zugeführt werden können. Viel spricht dafür, dass der Sulfatanteil im Gips diesem Ziel nicht entgegensteht.

Um aus Baustoffresten und -abfällen möglichst materialreine Wertstoffe zu generieren, werden Gipsbaustoffe wie Gipsplatten, Gipsfaserplatten, Gips-Wandbauplatten und Estriche, aber auch Restinhalte von Baustellen-Containern bzw. Papiersäcken, sofern dies wirtschaftlich vertretbar ist, bereits auf der Baustelle von anderen Baustoffen abgetrennt bzw. getrennt entsorgt. Dadurch werden nicht gipsbasierte mineralische Abfälle von Sulfaten weitgehend isoliert. Dies erhöht nicht nur die Qualität des Gipsabfalls, sondern trägt auch zur Wertsteigerung der anderen Recyclingbaustoffe bei, da deren technische Anwendungsbereiche erweitert werden. Diese Vorgehensweise hilft, die Entsorgungskosten im Baubereich günstiger zu gestalten.

Oftmals lassen allerdings die heute bautechnisch erforderlichen Materialverbünde eine Trennung in die ursprünglichen Baustoffe nicht zu – hier sind technische und wirtschaftliche Grenzen gesetzt. Dadurch wird aber die Qualität der mineralischen Abfälle insgesamt nicht beeinträchtigt, denn vor allem gilt: Sulfat ist kein „Schadstoff“. Eine Gefährdung der Umwelt durch Gipsgehalte in Recyclingbaustoffen liegt nicht vor – auch nicht nach den Erkenntnissen der erst kürzlich erfolgten Registrierung von Gips nach der EU-Chemikalienverordnung REACH.

Der Bundesverband der Gipsindustrie setzt sich deshalb dafür ein, dass Sulfat-Materialwerte für Recyclingbaustoffe im Rahmen der geplanten Ersatzbaustoffverordnung festgelegt werden. Diese Festlegungen sollten moderat ausfallen, damit aktuell verwendbare Recyclingbaustoffe auch künftig verwertet werden können. Bestreben des Verbandes ist es zudem, dass die erforderlichen Grenzwerte bei der Trennung von Bauabfällen praxisgerecht festgelegt werden, sprich, im Hinblick auf Aufbereitungstechnik und Absatzmarkt gestaltet werden. Schließlich sollte Sulfat im Rahmen der Grundwasserverordnung nicht als Schadstoff, sondern als „Indikator“ für die Veränderung des Grundwasserzustandes betrachtet werden.

Die Gipsindustrie setzt sich gemeinsam mit der Entsorgungswirtschaft dafür ein, dass die europäisch festgesetzte Verwertungsquote von 70 Prozent bis zum Jahr 2020 (Bauabfälle ohne Bodenaushub) erreicht werden kann. Dies ist nur möglich, wenn die heute bestehenden umweltverträglichen Verwertungsmöglichkeiten für Recyclingbaustoffe im Rahmen des Boden- und Grundwasserschutzes erhalten werden.

Bundeseinheitlich geregelte Festlegungen von Materialwerten für Ersatzbaustoffe werden vom Bundesverband der Gipsindustrie unterstützt. Die Expertise der Gipsindustrie steht deshalb im Rahmen dieses wichtigen Gesetzgebungsverfahrens, das mehr als 240 Millionen Tonnen pro Jahr betrifft, allen interessierten Kreisen zur Verfügung. Sogenannte Ersatzbaustoffe bestehen vorwiegend aus mineralischen Stoffen wie Beton oder Ziegel, die überwiegend in technischen Anwendungen mit Kontakt zu Boden und/oder Grundwasser eingesetzt werden. Hierzu gehören Recyclingbaustoffe, die nach der geplanten Ersatzbaustoffverordnung in die Klassen RC-1 bis RC-3 mit unterschiedlichen Sulfatgehalten (Gipsgehalten) eingeteilt werden.