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Energie

Gemeinsam mit vielen anderen Unternehmen energieintensiver Industrien stehen die Unternehmen der deutschen Gipsindustrie am Anfang der Wertschöpfungskette. Um Gips herstellen zu können, benötigen die Unternehmen viel Energie. Durch energiesparende Produktionstechniken konnten die Energiemengen in der Vergangenheit aber reduziert werden. Im internationalen Vergleich hat die deutsche Gipsindustrie somit bereits viel für den Klimaschutz getan. Doch ihr Engagement bewirkt noch mehr: So werden energieeffiziente Gebäude durch Produkte und Systeme aus Gips, wie z.B. Lösungen zur Innenraumdämmung, erst realisierbar.

Für energetische Sanierung

Initiativen zur Neubauförderung zeigen, dass sich Ziele und Maßnahmen überwiegend an den Klimaschutzzielen der Bundesregierung orientieren. Im öffentlichen Hochbau sind dabei aufgrund der weggefallenen Konjunkturpakete deutliche Rückgänge zu beobachten. Die Gründe für die anhaltend positive Nachfrage nach neuen Wohnungen liegen u.a. bei den günstigen Finanzierungsbedingungen, einem stabilen Arbeitsmarkt und dem gesunkenen Vertrauen in Finanzanlageprodukte. Auch die Einführung des sogenannten „Wohn-Riesters“ wirkt sich positiv auf die Neubaunachfrage aus. Die insgesamt positive Bautätigkeit darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass ein großer Teil der Maßnahmen auf den Gebäudebestand entfällt (2012 ca. 75%). Hier fördert die Bundesregierung insbesondere die energetische Sanierung z.B. durch zinsverbilligte Kredite über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Nach Einschätzung des Bundesverbandes der Gipsindustrie wird die energetische Sanierung des Gebäudebestandes auch in den nächsten Jahren der wesentliche Impulsgeber im Bereich des Wohnungsbaus bleiben. Der Bundesverband begrüßt deshalb den Willen der Bundesregierung, das CO₂-Gebäudesanierungsprogramm fortzuführen und hierfür von 2012 bis 2014 jeweils 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Ziel bleibt die Senkung des Primärenergiebedarfs im Gebäudebereich um 80 Prozent bis zum Jahr 2050. Hierfür soll die Sanierungsquote auf zwei Prozent pro Jahr erhöht werden. Wünschenswert bleibt allerdings die Schaffung steuerlicher Sanierungsanreize für Selbstnutzer und Vermieter. Um die Klimaschutzziele der Bundesregierung auch nur annähernd zu erreichen, ist eine deutliche Erhöhung der Anreize durch Förderinstrumente notwendig, wie z.B. verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten (verbesserte lineare AfA etc.), Direktzuschüsse oder günstige Kredite.

Nach Einschätzung des Bundesverbandes der Gipsindustrie kann die Verdopplung der jährlichen Sanierungsrate von derzeit einem auf zwei  Prozent nur gelingen, wenn ergänzend zu den bestehenden Förderprogrammen und ordnungsrechtlichen Vorgaben ein zusätzlicher, zielgenauer Anreiz, insbesondere für Eigenheimbesitzer und Kleinvermieter, geschaffen wird, da die bestehenden Programme überwiegend große und professionelle Immobilienbesitzer ansprechen. Um die energetischen Ziele zu erreichen, muss eine stärkere Spreizung der Instrumente erreicht werden. Steuerliche Abzugsmöglichkeiten in Verbindung mit hohen energetischen Standards insbesondere für Kleinvermieter und Eigennutzer schaffen einen größeren Anreiz für energetische Sanierungen als bestehende Förderprogramme (vgl. KfW/IW Köln: Wohngebäudesanierer-Befragung 2010). Darüber hinaus sollte darüber nachgedacht werden, dass Selbstnutzer, die keine oder wenig Möglichkeiten haben Maßnahmen steuerlich abzusetzen – z.B. Arbeitssuchende oder auch Rentner – direkte Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen bekommen.

Der Bundesverband der Gipsindustrie setzt sich – gemeinsam mit anderen Spitzenverbänden der Bauwirtschaft – dafür ein, den sogenannten „Ersatzneubau“ im Rahmen der energetischen Sanierung gleichberechtigt zu fördern. Von einem Ersatzneubau spricht man, wenn die Kosten einer  Komplettsanierung annähernd den Kosten eines vollständigen Neubaus entsprechen. Die Bundesregierung hat diese Forderung zwischenzeitlich in ihr Energiekonzept aufgenommen. Dies ist ein erster Erfolg.

Gipsbaustoffe ermöglichen durch innovative Anwendungen zusätzlichen Wohnwert – etwa in den heute wichtigen Bereichen des Wärmeschutzes, des sparsamen Einsatzes von Heizenergie, der Raumklimatisierung, aber auch beim Schall- oder Brandschutz. So lassen sich neue, vorher nicht vorhandene Raumqualitäten z.B. beim Schallschutz verwirklichen. Dieser kann mit Trennwänden und/oder Estricheinbauten hörbar verbessert werden  – oft auf ein Niveau, das deutlich über den gesetzlichen Anforderungen liegt und zeitgemäße Komfortansprüche an den Ruheschutz erfüllt.