Gipsplatten und Gipsfaserplatten  ­>  Bauteile

Brandschutz

Gipsplatten und Gipsfaserplatten gehören zu den nichtbrennbaren Baustoffen (Baustoffklasse A). Im Brandfall bieten sie den Flammen also keine neue Nahrung. Genauer: Sie erhöhen nicht die Brandlast eines Gebäudes, sondern leisten im Gegenteil sogar einen aktiven Beitrag gegen den Brand. Denn unter der Hitze eines Brandes tritt das im Gips gebundene Wasser aus und entzieht den Flammen Wärmeenergie. Die Ausbreitung des Feuers und damit auch die Ausdehnung des Schadens können örtlich begrenzt werden.

Wegen der günstigen Materialeigenschaften des Gipses können Bauteile aus Gipsplatten und Gipsfaserplatten einen hohen Feuerwiderstand erreichen, der nach DIN 4102 mit Feuerwiderstandsklassen beschrieben wird, zum Beispiel F 30. Die Ziffer gibt dabei die Zeitdauer in Minuten an, in der das Bauteil den Durchgang des Feuers im Brandfall verhindert, nicht zusammenbricht und den Temperaturanstieg auf der feuerabgewandten Seite begrenzt.


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