Baugipse (Gips-Trockenmörtel)  ­>  Bauteile

Oberflächen

Mit Gipsputzen und -spachteln lassen sich besonders glatte, planebene Oberflächen herstellen, die einen idealen Untergrund für viele Techniken des Wandfinishs bilden – so für Anstriche oder Beschichtungen, wie z.B. Tapeten, oder für Bekleidungen, etwa aus Fliesen oder Natursteinen, die in Küchen-, Bad- oder Sanitärbereichen mit haushaltsüblicher Nutzung in der Regel mit Verbundabdichtungen auf den Putzflächen aufgebracht werden.

Voraussetzung für ein fachgerechtes und optisch überzeugendes Wandfinish ist die eindeutige Beschreibung der gewünschten Oberflächenqualität des Gipsputzes durch den Auftraggeber. Nicht definierte Begriffe wie „malerfertig, anstrichbereit oder oberflächenfertig“ reichen für eine unmissver­ständliche Beschreibung der Oberflächenart und -güte nicht aus. Nach heutigem Stand werden Putzoberflächen eindeutig nach ihrer Ausführungsart (abgezogen, geglättet, abgerieben oder gefilzt) und ihrer Qualitätsstufe (Qualitätsstufen Q1 bis Q4) ausgeschrieben und ausgeführt.

Grundsätzlich ist zu betonen, dass von Putzoberflächen, die in handwerklicher Leistung hergestellt werden, nicht dieselben Oberflächengüten wie bei industriell hergestellten Gebrauchsgütern erwartet werden dürfen.

Abgezogene Oberflächen

Die mit der Kartätsche oder dem Metallrichtscheit lot- und fluchtgerecht abgezogene Oberfläche ist die einfachste Form der Ausführung von Gipsputz. Sie sollte lediglich für später nicht sichtbare Bereiche oder für Teilflächen ohne ästhetischen Anspruch verwendet werden. Putzflächen, die verfliest oder mit Natursteinen bekleidet werden sollen, werden stets nur abgezogen – sie werden unter keinen Umständen geglättet, abgerieben oder gefilzt.

Geglättete Oberflächen

Die geglättete Putzoberfläche wird nahtlos aus dem abgezogenen Putz herausgearbeitet. Beginnt der abgezogene Putz leicht zu versteifen, wird die Fläche plan nachgeschnitten. Ist der Putz ausreichend versteift, wird er leicht angenässt und mit der Filzscheibe durchgeschwämmt. Dabei muss der Putz noch genügend eigene Feuchtigkeit besitzen. Anschließend wird die Putzoberfläche noch vor dem Antrocknen mit dem Flächenspachtel sorgfältig geglättet.

Abgeriebene Oberflächen

Bei abgeriebenen Oberflächen wird der Putz nach dem Auftragen sowie dem lot- und fluchtgerechten Abziehen und Ausrichten abgerieben, z.B. mit einem Reibebrett.

Gefilzte Oberflächen

Im Unterschied zu geglätteten Oberflächen zeichnen sich gefilzte Oberflächen durch leicht gekörnte Ansichten aus. Dabei werden die zunächst geglätteten Putzflächen nach einer gewissen Standzeit mit der Filzscheibe nachgefilzt – je nach gewünschter Struktur auch in mehreren Arbeitsgängen. Für die Herstellung von gefilzten Putzflächen bieten die Hersteller besonders geeignete und ausgewiesene Filzputze zumeist mit Kalkanteilen an.

Qualitätsstufen

Die Qualitätsstufe Q1 stellt die einfachste Qualitätsstufe für abgezogene Oberflächen ohne optische Anforderungen dar. Diese Stufe gilt für alle Ausführungsarten.

Putzoberflächen der Qualitätsstufe Q2 entsprechen der Standardqualität, z.B. gemäß Abschnitt 3 in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV in VOB/C DIN 18350), und genügen damit den üblichen Anforderungen an Wand- und Deckenflächen. Wichtig zu wissen: Fehlen im Leistungsverzeichnis Angaben zur Oberflächenqualität, gilt Qualitätsstufe Q2 stets als vereinbart.

Höhere Anforderungen werden mit den Qualitätsstufen Q3 und Q4 erreicht, die in der Regel zusätzliche Arbeitsgänge des Glättens und/oder Spachtelns erfordern. Diese Oberflächen eignen sich besonders z.B. für fein strukturierte Bekleidungen oder Lasuren. Grundsätzlich werden auch Putzoberflächen mit höheren Anforderungen stets von Tageslicht oder künstlicher Beleuchtung beeinflusst, wodurch sich Abzeichnungen und vollkommene Schattenfreiheit nicht in Gänze ausschließen lassen.


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