Baugipse (Gips-Trockenmörtel)  ­>  Bauteile

Putz & Putzsysteme

Gipsputze und Gipsspachtel für Wände und Decken in Innenräumen mit üblicher Luftfeuchte dienen der Herstellung ebener und glatter Bauteiloberflächen.

Gipsbinder und Gips-Trockenmörtel und somit auch die herstellereigenen Gipsprodukte sind in der Produktnorm DIN EN 13279 geregelt sind. Die Planung,Zubereitung und Ausführung sind in der Ausführungsnorm DIN 18550-2 beschrieben.

Putzmaterialien und Putzflächen benötigen deshalb keine weitere Eignungsprüfung oder Zulassung. Spachtelmaterialien und ihr konstruktiver Aufbau als Füll-, Fugen- oder Flächenspachtel für Gips- und Gipsfaserplatten gelten nicht als Putzsysteme. Ihre Anwendung ist geregelt in DIN EN 13963.

Putzdicken

Der herausragende Vorteil von Gipsputzen ist ihre in der Regel einlagige Verarbeitung: Gipsputze können mit Schichtdicken von bis zu 25 mm, in bestimmten konstruktiven Fällen sogar punktuell bis zu 50 mm einlagig verarbeitet werden.

Gegenüber anderen Putzsystemen reduziert die Einlagigkeit den Zeit- und Materialaufwand bei der Verarbeitung und ermöglicht so eine wirtschaftliche Ausführung bei gleichzeitig hoher Funktionalität. Gipsputz ist aus diesem Grunde besonders auch für Flächenheizungen oder Systeme zur Bauteiltemperierung geeignet, weil deren Rohrleitungen angesichts der zulässigen Putzdicken meist problemlos in einlagigen Putz eingebettet werden können.

Gemäß DIN 18550-2 muss die mittlere Putzdicke 10 mm betragen. Die zulässige Mindestdicke, die sich jeweils nur auf einzelne Stellen beschränken darf, ist mit 5 mm angegeben. Auf Flächen, die anschließend gefliest werden sollen, beträgt die Mindestputzdicke generell 10 mm. Deckenflächen sollen stets mit maximal 15 mm Dicke einlagig verputzt werden. Sind auf Decken Putzdicken über 15 mm nicht zu vermeiden, muss ein Putzträger eingesetzt werden.

Dünnlagenputz

Gips-Dünnlagenputze mit ihren besonders günstigen Putzdicken von 3 bis 6 mm wurden früher als Sonderausführungen behandelt. Sie sind als Baustoffe inzwischen jedoch in DIN EN 13279 und als Bauteile in DIN 18550-2 präsent, sodass es sich heute um eine geregelte Bauweise handelt. Bei Gips-Dünnlagenputz werden besondere Anforderungen an die Ebenheit des Putzgrundes gestellt. Die Trockenmörtel für diesen besonderen Anwendungszweck werden vor allem auf exakt dimensioniertem und verklebtem Mauerwerk aus Kalksand- oder Porenbetonsteinen eingesetzt, die als moderne Wandbildner keine ausgleichenden Putzdicken benötigen.

Gips-Flächenspachtel

Bei Gips-Spachtelmaterialien wird unterschieden zwischen Gips-Flächenspachteln (DIN EN 13279, C7) sowie Füll-, Fein- und Fugenspachteln auf Gipsbasis, den sogenannten Spachtelmassen, die auf Wand- und Deckensystemen aus Gips- und Gipsfaserplatten im Trockenbau eingesetzt werden (DIN EN 13963).

Gips-Flächenspachtel zur Erzielung besonders hochwertiger, glatter Oberflächen sowie insbesondere zur Erreichung der Qualitätsstufen Q3 und Q4 bei Putzoberflächen können in Schichtdicken bis 3 mm aufgebracht werden, individuell und herstellerabhängig auch bis 5 mm. Füll-, Fein- und Fugenspachteln ist eigen, dass sie ab Schichtdicken von 0,1 mm ihre Funktion erfüllen, um nahezu grat- und absatzfreie Anschlüsse an den Übergängen von Plattenwerkstoffen zu erzielen. Die landläufige Beschreibung lautet dann „auf null ausziehen“ – wobei im physikalischen Sinne eine Dicke nicht Null sein kann.


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