Höchstleistungen

Nichtbrennbar

Neben dem anlagentechnischen Brandschutz, der beispielsweise mit Rauchmeldern, Rauchabzugsanlagen oder Sprinklern sichergestellt wird, ist der sogenannte bauliche Brandschutz eine weitere wichtige Säule zum Schutz von Menschen und Sachwerten in Gebäuden vor Feuer. Beim baulichen Brandschutz geht es in der Hauptsache darum, ein Bauwerk so zu errichten, dass die Entstehung eines Brandes verhindert, seine Ausbreitung eingeschränkt und im Brandfall die Rettung von Menschen und Tieren gewährleistet werden kann. Zu jedem dieser drei Schutzziele leistet Gips als bewährter Brandschutzbaustoff für Bauteile mit hohem Feuerwiderstand einen essenziellen Beitrag.

Brandentstehung verhindern

Gips ist ein mineralischer und nichtbrennbarer Baustoff der Baustoffklasse A1 nach DIN 4102. Im Brandfall finden die Flammen bei Gipsbaustoffen keine neue Nahrung, oder anders formuliert: Bauteile aus Gips erhöhen nicht die Brandlast in einem Gebäude.

Brandausbreitung einschränken

Gips ist nicht nur selbst nichtbrennbar, er leistet zusätzlich auch einen aktiven Beitrag gegen die Ausbreitung des Feuers. Möglich wird dies durch eine Besonderheit in der substanziellen Zusammensetzung des Gipses. Abgebundener Gips ist chemisch gesehen Calciumsulfat-Dihydrat (CaSO4·2H2O), das zu rund 20 Masseprozent aus kristallin gebundenem Wasser besteht. Bei einem 10 mm dicken Gipsputz sind dies immerhin rund 2 l Wasser je m². Unter Einwirkung von Wärme wird die Kristallstruktur verändert, der Gips entwässert und bildet sich um zu einem sogenannten Halbhydrat (CaSO4·½H2O). Das heißt, im Brandfall wird das Kristallwasser ausgetrieben und den Flammen dadurch Wärmeenergie entzogen, was nicht zuletzt ihre Ausbreitung erschwert.

Rettung ermöglichen

Mit ihrem hohen Feuerwiderstand halten Gipsbauteile Fluchtwege wie Flure oder Treppenhäuser für relativ lange Zeit frei von direkter Flammen- und Hitzeeinwirkung. Weil Gips darüber hinaus auch im Brandfall keine rauchbildenden, ausgasenden und keine abfallenden oder abtropfenden Bestandteile absondert, werden die Eigen- wie die Fremdrettung von Personen sowie der Löschangriff der Feuerwehr zusätzlich unterstützt.

Anwendungen

Baupraktisch wird die Wirkung eines Bauteils im baulichen Brandschutz als Feuerwiderstand F mit Angabe der Minuten dargestellt, die ein Bauteil im Brandfall den Flammen widerstehen kann. F 30 bedeutet also, dass im Ereignisfall Funktion und Tragfähigkeit des betroffenen Bauteils für mindestens 30 Minuten gewährleistet bleiben, wodurch die gleiche Zeitspanenn für Flucht und Löschangriff genutzt werden können. Nichttragende Trennwände aus Gips-, Gipsfaser- oder Gips-Wandbauplatten erreichen diesen Wert oft schon mit einlagiger Ausführung bzw. mit geringen Wanddicken. Mehrlagige Konstruktionen bzw. höhere Wanddicken erfüllen mit Leichtigkeit die Bedingungen für F 180, bieten also drei Stunden Feuerwiderstand! Baustoffe aus Gips können zudem Bauteile aus anderen Werkstoffen, z.B. Holz oder Beton, in zum Teil erheblichem Umfang brandschutztechnisch ertüchtigen.


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